Menge | Stückpreis | Grundpreis |
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Bis 4 |
17,67 €*
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0,35 €* / 1 Stück |
Bis 9 |
16,36 €*
17,67 €*
(7.41% gespart)
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0,33 €* / 1 Stück |
Ab 10 |
14,99 €*
17,67 €*
(15.17% gespart)
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0,30 €* / 1 Stück |
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Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung gem. KZV + KV "AU 2016"
Dieser Artikel kann nur an medizinische Fachkreise verkauft werden.
Die "AU" Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung gem. KZV und KV-Vorgaben für Kassenpatienten sind für Laser-, Nadel- und Tintenstrahldrucker entwickelt worden und somit perfekt mit EDV zu nutzen.
- Pack mit je 50 Satz a 2 Blatt DIN A4
Formulare "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung"
Ab 01.01.2016 dürfen Zahnärzte + Ärzte ausschließlich diese neue Ausführung der AU-Bescheinigung verwenden.
Das bis zum 31.12.2015 geltende Formular darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden.
Folgende Besonderheiten sind zu beachten:
- So lange für den zahnärztlichen Bereich keine AU-Diagnosen im ICD-10-Format festgelegt sind, ist die Diagnose unter "AU-begründende Diagnose(n)" als Klartext/Freitext in der dafür vorgesehenen Zeile einzutragen. Falls der vorgesehene Platz für die Angabe der Diagnose(n) nicht ausreicht, können die Felder "ICD-10-Code" zusätzlich zur Klartext/Freitext-Eingabe genutzt und überschrieben werden.
- Die Felder "Es wird die Einleitung folgender besonderer Maßnahmen für erforderlich gehalten", einschließlich der beiden Ankreuzmöglichkeiten, bleiben im vertragszahnärztlichen Bereich unberücksichtigt.
Blankoformular-Bedruckungsverfahren:
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in ihren nun vier Ausprägungen kann im Blankoformularbedruckungsverfahren benutzt werden. Bei der Erstellung sind als Druckvorlage ausschließlich die geltenden Muster zu verwenden.
Die vier Formulare werden je zwei Formulare nebeneinander ausgedruckt, da die Formulare im Din A5-Format gestaltet sind. Hierbei werden die Formulare nebeneinander ausgedruckt.
- "Ausfertigung für die Krankenkasse" und
- "Ausfertigung für den Versicherten" sowie die
- "Ausfertigung für den Arbeitgeber" und
- "Ausfertigung zum Verbleib beim Arzt"
Sie sind dann an der Perforation von voneinander zu trennen.
Auf den Ausdruck "Ausfertigung zum Verbleib beim Arzt" kann im Prinzip verzichtet werden, sofern das Praxissystem die Information elektronisch speichert. Allerdings muss hierfür die Entscheidung dem Zahnarzt überlassen bleiben, da elektronische Dokumente meist nicht die gleiche Rechtssicherheit besitzen wie ausgedruckte.
Bema 7700 Ä70 Bescheinigung kurzes Zeugnis / Arbeitsunfähigkeit
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